Hörtechnik
Stellen Sie Ihr Gehör mit Hilfe von UNM Audiology wieder her oder verbessern Sie es. Unsere Hörverlustspezialisten haben zusammen 32 Jahre Erfahrung in der Behandlung von Erwachsenen und Kindern mit leichtem, schwerem, lebenslangem und neu aufgetretenem Hörverlust.
Wir sind eine Non-Profit-Klinik – wir sind bestrebt, eine zugängliche, erschwingliche Versorgung zu bieten. Viele unserer Anbieter sprechen Spanisch und Dolmetscher stehen zur Verfügung.
Wenn Sie unter Hörverlust, Ohrensausen, Schwindel oder Gleichgewichtsstörungen leiden, vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit einem Audiologen der UNMH. Beginnen Sie mit einem Hörtest. Rufen Sie 505-272-3535 an.
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Um Empfehlungsinformationen zu erhalten, rufen Sie 505-272-3535 an.
Unsere Dienstleistungen
Ein Hörverlust kann durch eine Schädigung des Innenohrs, eine Ohrinfektion, ein geplatztes Trommelfell oder Tumoren im Ohr verursacht werden. Ihr Hörgeräteakustiker der UNMH erstellt mit Ihnen einen individuellen Behandlungsplan.
Besuchen Sie unsere Klinik für folgende Pflege:
- Hörhilfen
- Testen der auditiven Hirnstammreaktion (ABR)
- Cochlea-Implantat-Services
- Elektrokochleographie
- Ohrpassstücke und Ohrstöpsel
- Hörgerätedienste
- Hörbewertungen
- Neugeborenen-Hörscreening
- Lärmbelastung
- Tinnitus-Umschulungstherapie
- Vestibuläre Bewertungen, einschließlich
- Videonystagmographie
- Vestibulär evoziertes myogenes Potenzial
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Sie benötigen eine Überweisung von Ihrem Arzt, um einen Audiologen der UNMH zu treffen. Ihre Überweisung kann von Ihrer Arztpraxis an 505-272-0300 gefaxt werden. Unsere Patientenbetreuungskoordinatoren (PCCs) können bei der Planung helfen. Wir arbeiten mit den meisten großen Krankenkassen zusammen.
Vorherige Genehmigung
Eine Vorabgenehmigungsnummer wird von Ihrer Versicherungsgesellschaft ausgestellt. Wir benötigen diese Nummer, bevor wir diagnostische Tests durchführen können. Ihre Hausarztpraxis sollte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung beantragen.
Wenn Sie eine Genehmigung benötigen, aber keine erhalten haben, können Sie:
- Wenden Sie sich an die Klinik, die Ihren Audiologie-Diagnosetest bestellt hat. Fragen Sie nach der Person, die die vorherige Genehmigung und Überweisung koordiniert.
- Wenden Sie sich an Ihre Versicherung. Sie können herausfinden, ob Sie die versicherten Leistungen für Audiologietests haben, da einige Krankenkassen diese nicht übernehmen. Möglicherweise haben Sie auch hohe Selbstbehalte, die zuerst erfüllt werden müssen.
- Wenden Sie sich an einen Audiologie-PCC der UNMH, der Sie darüber beraten kann, ob Ihre vorherige Genehmigung vorliegt. Anruf 505-272-3535 zwischen 8 und 4 Uhr von Montag bis Freitag.
Bei Fragen zu Ihrer Rechnung können Sie sich von Montag bis Freitag zwischen 8 und 5 Uhr an den Finanzservice der UNMH unter der Nummer 505-272-2521 wenden.