Anbieterinformationen

Was sind die Vorteile, ein UNM Locum Tenens Provider zu sein?

  • Competitive Pay
  • Flexibler Zeitplan
  • Bezahlte Berufshaftpflichtversicherung während der Arbeitseinsätze für UNM
  • Zusätzliches Einkommen, um Schulkredite abzubezahlen, das Renteneinkommen zu steigern oder einfach nur zu genießen
  • Erkunden Sie das Land der Verzauberung, während Sie einen Arbeitsplan und ein Einkommen einhalten
  • Informieren Sie sich unverbindlich über mögliche Stellenangebote
  • Pflegen Sie Verbindungen zu anderen Fachleuten in Ihrem Bereich

Benefits

Kunstfehler – Sobald ein Anbieter offiziell eingestellt wurde, wird von der UNM eine medizinische Kunstfehlerversicherung bereitgestellt. BITTE BEACHTEN: Die Krankenversicherung ist auf Leistungen beschränkt, die im Rahmen des LT-Programms geplant sind. Es ist zwingend erforderlich, dass die Abdeckung über das LT-Programm und nicht direkt mit der Site geplant wird. Wenn der Versicherungsschutz direkt mit der Website vereinbart wird, wird der Anbieter NICHT durch eine Kunstfehlerversicherung abgedeckt.

UNM-Fitnessstudio – Zeitarbeitskräfte von UNM haben Zugang zum Johnson Gym.

  • $40.00/Semestergebühr
  • Muss ein Schreiben des Locum Tenens-Büros vorlegen, das die Beschäftigung bestätigt

Für weitere Informationen zum Sponsor (Ehepartner, Unterhaltsberechtigter und/oder Lebenspartner) empf. Karteninformationen finden Sie auf der Website für Freizeitangebote.

DEA-Erstattung – Um Anspruch auf Erstattung der DEA-Gebühren zu haben, muss der Anbieter innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt 100 Stunden Abdeckung in medizinisch unterversorgten Gebieten absolvieren.

Fahrzeit – Anbieter erhalten einen Fahrzeitanreiz für jede Abdeckung an Standorten, die mehr als 75 km von Albuquerque entfernt sind.

Urlaubsgeld – Ferien werden mit dem Eineinhalbfachen (1 1/2) des geltenden Satzes bezahlt. Bitte beachten Sie, dass der Urlaubstarif nur für den tatsächlich erbrachten Versicherungsschutz gilt. Die Fahrzeit wird zum regulären Fahrzeitsatz vergütet. Alle IHS-Standorte sind vom Urlaubsgeld ausgeschlossen.